Wie kann ich eine Kostenübernahme beantragen

Die 4 Schritte im Detail: 

Schritt 1: Bestätigen lassen, dass Sie Hilfe brauchen

Die Krankenkasse möchte schwarz auf weiß sehen, dass Sie eine Therapie benötigen. Dafür gibt es zwei einfache Wege:

  • Weg A (am einfachsten): Zum Hausarzt gehen
    Ihr Hausarzt stellt Ihnen ein kurzes Attest aus. Darin steht einfach: „Therapie ist medizinisch dringend notwendig und duldet keinen Aufschub.“
  • Weg B: Ein kurzes Erstgespräch bei einem Kassen-Therapeuten (Das Papier „PTV 11“)
    Was ist das PTV 11? Stellen Sie sich das wie einen Befund-Zettel vor. Nur Therapeuten mit Kassenzulassung dürfen diesen Zettel ausstellen – Hausärzte oder Beratungsstellen (wie Caritas) dürfen das leider nicht.
  • Wie bekommen Sie das trotz langer Wartezeiten? Für eine fortlaufende Therapie muss man oft monatelang warten. Aber für ein einmaliges Erstgespräch (die sogenannte Sprechstunde) gibt es eine Abkürzung: Rufen Sie die Telefonnummer 116 117 an oder nutzen Sie die App der Terminservicestelle. Dort muss man Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin für ein solches Erstgespräch geben. Nach dem Gespräch erhalten Sie den Zettel PTV 11, auf dem steht: „Therapie zeitnah erforderlich“.

Schritt 2: Notieren, dass alle Kassen-Therapeuten voll sind

Die Krankenkasse zahlt die Privatpraxis nur, wenn sie selbst keinen freien Platz anbieten kann. Das müssen Sie kurz belegen:

  • Rufen Sie 5 bis 7 Kassen-Therapeuten in Ihrer Umgebung an oder schreiben Sie eine kurze E-Mail.
  • Führen Sie ein einfaches Protokoll auf einem Blatt Papier:
    Datum | Name des Therapeuten | Antwort (z. B. „Warteliste voll“ oder „Wartezeit 6 Monate“)
  • Wartezeiten ab ca. 3 Monaten gelten in der Regel als unzumutbar lang.

Schritt 3: Unterlagen von uns abholen

Sobald Sie Schritt 1 und 2 erledigt haben, melden Sie sich bei uns. Wir geben Ihnen zwei Dokumente mit:

  • Eine Bestätigung, dass Sie bei uns ohne monatelange Wartezeit sofort beginnen können.
  • Einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Therapiekosten.

Schritt 4: Alles zur Krankenkasse schicken

Packen Sie alle gesammelten Dokumente zusammen und schicken Sie sie mit einem kurzen Zweizeiler an Ihre Krankenkasse:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige dringend einen Psychotherapieplatz. Trotz intensiver Suche bei Kassentherapeuten (siehe Protokoll) konnte mir kein zeitnaher Platz vermittelt werden. Ich beantrage daher die Kostenübernahme für die Behandlung in der Privatpraxis Impulsys nach § 13 Abs. 3 SGB V.“

Ganz wichtig: Starten können wir mit der Kassenabrechnung erst, wenn die schriftliche Zusage der Krankenkasse vorliegt.

 

Häufige Fragen & Alternativen

Was ist mit privaten Krankenversicherungen & Zusatzversicherungen?

Wenn Sie privat versichert sind oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten in vielen Fällen ganz oder anteilig, je nach gewähltem Tarif.

Was passiert, wenn die Kasse ablehnt?

Selbstzahler tragen die Kosten selbst. Diese Ausgaben können Sie am Jahresende in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen.

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